Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf vollen Schadenersatz – doch Versicherungen versuchen oft, Kosten zu kürzen oder Zahlungen zu verzögern. Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie in diesem Fall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten dürfen – und dass die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Wir von Gutachter Agirmann & Gabriel arbeiten eng mit erfahrenen Verkehrsanwälten zusammen und vermitteln Ihnen auf Wunsch sofort den passenden Kontakt. So sind Sie rechtlich abgesichert und erhalten das, was Ihnen wirklich zusteht.
Bei einem Unfallschaden brauchen Sie Partner, die konsequent Ihre Interessen vertreten. Genau das macht Gutachter Agirmann & Gabriel aus: Wir arbeiten unabhängig von Versicherungen, kooperieren mit erfahrenen Verkehrsanwälten und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihre vollen Ansprüche ohne Abstriche erhalten.
Standort Kirchardt & Umgebung: Heilbronn, Neckarsulm, Sinsheim, Bad Rappenau, Mosbach, Eppingen, Bruchsal, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe.
Standort Albershausen & Umgebung: Göppingen, Ebersbach, Geislingen, Esslingen, Nürtingen, Reutlingen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Aalen, Schwäbisch Gmünd.
Damit Sie nach einem Unfall nicht unnötig Zeit verlieren, gestalten wir die Anwaltsvermittlung so unkompliziert wie möglich. Von der ersten Schadenaufnahme bis zur direkten Weitergabe an einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht übernehmen wir alle Schritte für Sie – schnell, transparent und für Sie ohne zusätzliche Kosten.
In unseren FAQ zur Anwaltsvermittlung nach einem Unfall beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Kosten, Ablauf und Vorteile einer anwaltlichen Unterstützung. So erfahren Sie schnell, wann sich ein Anwalt lohnt, wer die Kosten übernimmt und wie wir Ihnen den passenden Fachanwalt vermitteln.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Rechtsanwalt – Sie zahlen nichts.
Nein, es ist keine Pflicht – aber sehr empfehlenswert. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden und Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben.
Neben Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und ggf. Schmerzensgeld.
In der Regel sofort nach der Gutachtenerstellung – wir stellen den direkten Kontakt her, sodass Ihr Fall ohne Verzögerung bearbeitet wird.
Ja, denn auch bei Bagatellschäden versuchen Versicherungen oft zu sparen. Ein Anwalt stellt sicher, dass Sie Ihren vollen Anspruch erhalten.
Nicht die passende Antwort auf ihre Frage gefunden? Kein Problem – Kontaktieren Sie uns einfach über unser Formular, telefonisch unter 0176 83486294 oder per E-Mail an info@gutachter-agirmanngabriel.de – wir beraten Sie gerne persönlich.