Damit bei der Regulierung nichts übersehen wird

Kfz-Unfallgutachten von Agirmann & Gabriel

Nach einem Unfall dokumentieren wir alle Schäden präzise und erstellen ein unabhängiges Gutachten für die Schadensregulierung. So erhalten Sie eine belastbare Grundlage für Versicherung, Reparaturkosten und Ihre berechtigten Ansprüche.

KFZ Gutachter fotografiert Seitenschaden an weißem Auto mit Kamera und Reflektor – präzise Dokumentation für Unfallgutachten.
Darum Agirmann & Gabriel

Ihre Vorteile auf einen Blick

Nach einem Unfall zählt vor allem eines: ein Gutachten, das unabhängig, vollständig und in Ihrem Interesse erstellt wird. Wir dokumentieren alle relevanten Schäden präzise und schaffen damit eine belastbare Grundlage für Regulierung, Reparatur und Ihre Ansprüche.
  • Schnelle Termine
  • Vollständige Schadenaufnahme
  • Mitglied im Sachverständigenverband
  • Persönliche Betreuung statt Callcenter
  • Unabhängig und nur in Ihrem Auftrag tätig
Ihre Rechte voll ausschöpfen

Haftpflichtschaden

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung den Schaden komplett ersetzen – inklusive unserer Gutachterkosten. Wir sorgen dafür, dass wirklich jeder Schaden aufgenommen wird: von der kleinsten Delle bis zu versteckten Schäden an Fahrwerk, Elektronik oder Karosserie.

Unsere Gutachten enthalten neben einer präzisen Reparaturkostenkalkulation auch den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und – oft entscheidend – die Wertminderung Ihres Fahrzeugs. So stellen wir sicher, dass Sie keinen finanziellen Nachteil haben, auch wenn das Auto repariert wird.

Inhalte eines Haftpflichtschaden-Gutachtens:
  • Exakte Reparaturkostenberechnung
  • Wiederbeschaffungswert (inkl. Sonderausstattung)
  • Restwert-Ermittlung
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagen- und Abschleppkosten
Faire Regulierung bei Teil- und Vollkasko

Kaskoschaden

Ob Wildschaden, Hagelschaden oder selbst verschuldeter Unfall – bei Kaskoschäden ist eine neutrale und fachlich fundierte Bewertung entscheidend. Wir prüfen den Schaden objektiv und erstellen ein Gutachten, das gegenüber Ihrer Versicherung eine faire Regulierung ermöglicht. Dabei achten wir darauf, dass keine Position vergessen oder klein gerechnet wird.

Typische Fälle für ein Kaskoschaden-Gutachten
  • Hagel- oder Sturmschäden
  • Wildunfälle
  • Glasschäden
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Vandalismusschäden
Ihre Sicherheit bei unklarer Schuldfrage

Beweissicherung

Manchmal ist ein Schaden nicht sofort eindeutig zuzuordnen: Ein Parkrempler, Vandalismus oder ein kleiner Unfall ohne klare Schuldfrage. In solchen Fällen ist ein Beweissicherungsgutachten Gold wert. Wir dokumentieren den Schadenzustand detailliert – mit Fotos, Messwerten und Beschreibung – damit Sie auch Wochen oder Monate später noch den vollen Beweis in der Hand haben.

Vorteile einer Beweissicherung:
  • Klare Beweislage bei Streitfällen
  • Sicherung von Ansprüchen auch nach längerer Zeit
  • Anerkannte Dokumentation für Anwälte, Gerichte und Versicherungen
  • Schutz vor falschen oder unvollständigen Schadenzuordnungen
Zwei Standorte, kurze Wege

Schnell vor Ort in Ihrer Region

Mit unseren Standorten in Kirchardt und Albershausen sind wir für Vor-Ort-Termine in der Region schnell einsatzbereit. Wir betreuen Kunden unter anderem in Heilbronn, Neckarsulm, Bad Rappenau, Eppingen, Sinsheim, Göppingen, Esslingen und Stuttgart – persönlich, flexibel und mit kurzen Reaktionszeiten.
Schnell und unkompliziert

So läuft es bei uns ab

Nach Ihrer Kontaktaufnahme reagieren wir schnell – oft noch am selben Tag. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder zum Unfallort. Dort erfassen wir jeden Schaden, fertigen hochauflösende Fotos an und dokumentieren alles nach den Standards des Sachverständigenverbands. Anschließend erstellen wir ein gerichtsfestes Unfallgutachten, das alle relevanten Werte enthält. Auf Wunsch arbeiten wir Hand in Hand mit einem spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt, um Ihre Ansprüche maximal durchzusetzen.

1.
Kostenlose Erstberatung
2.
Terminvereinbarung
3.
Vor-Ort-Besichtigung
4.
Schadensdokumentation
5.
Erstellung des Gutachtens
Damit bei der Regulierung nichts fehlt

Was wir im Unfallgutachten für Sie prüfen

Ein vollständiges Unfallgutachten erfasst alle relevanten Schadenpositionen – nachvollziehbar, marktgerecht und mit Blick auf Ihre berechtigten Ansprüche.

Reparaturkosten

Berechnung auf Basis fachgerechter Instandsetzung und marktüblicher Ersatzteile.

Wiederbeschaffungswert

Ermittelt unter Berücksichtigung von Ausstattung, Zustand und regionalem Markt.

Restwert

Realistisch und nachvollziehbar auf Grundlage des beschädigten Fahrzeugs angesetzt.

Wertminderung

Berücksichtigt den merkantilen Minderwert trotz fachgerechter Reparatur.
So entsteht eine belastbare Grundlage für Regulierung, Reparatur und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Schnelle Antworten auf die häufigsten Fragen nach einem Unfallschaden.

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die gesamten Kosten für das Unfallgutachten. Dazu zählen auch eventuelle Nebenkosten wie Fahrtkosten oder die Nutzung spezieller Messgeräte. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – die Versicherung darf Ihnen diesen nicht vorschreiben.

Die Kosten für ein Schadengutachten hängen vom Umfang des Schadens und der Komplexität der Begutachtung ab. In den meisten Fällen bei einem Haftpflichtschaden zahlen Sie als Geschädigter jedoch nichts, da die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten trägt. Nur bei selbstverschuldeten Schäden oder Kaskoschäden kann es sein, dass Sie – je nach Versicherungsvertrag – selbst für die Kosten aufkommen müssen.

Ein Unfallgutachten beinhaltet eine vollständige Erfassung aller unfallbedingten Schäden an Ihrem Fahrzeug. Dazu gehören: Präzise Reparaturkostenkalkulation, Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes, Restwertermittlung, Berechnung einer möglichen Wertminderung, Fotodokumentation aller Schäden, Beschreibung des Unfallhergangs und technischer Befunde. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung und ist auch vor Gericht verwendbar.

Die Dauer der Schadensregulierung hängt von der Versicherung, der Schadenshöhe und möglichen Streitpunkten ab. In einfachen Fällen dauert es oft nur wenige Tage bis wenige Wochen, bis die Zahlung erfolgt. Kommt es zu Differenzen oder rechtlichen Auseinandersetzungen, kann sich der Prozess jedoch verlängern. Mit einem vollständigen und gerichtsfesten Gutachten von Gutachter Agirmann & Gabriel lassen sich unnötige Verzögerungen meist vermeiden.

In Deutschland gilt für Schadensersatzansprüche nach einem Unfall in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem sich der Unfall ereignet hat. Dennoch ist es empfehlenswert, so schnell wie möglich einen Unfallgutachter einzuschalten, um Beweise zu sichern und keine Ansprüche zu verlieren.

Ein Unfallschaden verfällt rechtlich gesehen mit Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Wird der Schaden innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht, kann die Versicherung die Regulierung verweigern. Auch deshalb ist ein Beweissicherungsgutachten kurz nach dem Unfall sinnvoll, selbst wenn Sie den Schaden erst später reparieren lassen möchten.

Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ Sachverständigen zu beauftragen. Die Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Gutachter aufzwingen. Unabhängige Gutachter wie Gutachter Agirmann & Gabriel arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt enthält meist nur die reinen Reparaturkosten und ist oft nicht ausreichend für die Regulierung mit der Versicherung. Ein Unfallgutachten hingegen ermittelt zusätzlich den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, die Wertminderung und dokumentiert den Schaden umfassend. Nur ein Gutachten ist in der Regel gerichtsfest und sichert alle Ihre Ansprüche.

KFZ Gutachter dokumentiert Seitenschaden an grauem Auto mit Messstab und Kamera – genaue Beweissicherung für Unfallgutachten.

Nicht die passende Antwort auf ihre Frage gefunden? Kein Problem – Kontaktieren Sie uns einfach über unser Formular, telefonisch unter 0176 83486294‬ oder per E-Mail an info@gutachter-agirmanngabriel.de – wir beraten Sie gerne persönlich.

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